Eigentlich fing das alles total harmlos an.

Ich sass bei einem Spezl in seinem Laden. Ein Kunde kam und wollte Werbeflyer für sich drucken lassen, dieses mal jedoch mit einem anderem Motiv. Mein Spezl fragte mich, ob ich nicht so etwas in meinem Archiv hätte. Selbstredend verfüge ich über entsprechendes Material, und ich einigte mich mit dem Kopf auf eine Nutzungsgebühr, für diesen Flyer in der bestellten Auflage, von lächerlichen 50,00 EURO. Ich stellte auch eine ordnungsgemässe Rechnung. Dann musste ich jedoch mahnen. Nichts passierte. Also Mahnverfahren. Gegen diesen gerichtlichen Mahnbescheid legte der Schlaule Widerspruch ein und zahlte die Rechnung, aber nicht die Kosten und dachte alles sei erledigt. Pustekuchen.

Rechtsstreit.

Die Kosten meiner Anwältin und Gerichtskosten musste er auch noch ersetzen. Ob seine Anwältin jemals ihre Gebühren erstattet bekommen hat, weiss ich nicht. Diese Anwältin musste ich auch noch darauf hinweisen, dass wenn ihr Mandant es nicht in Zukunft unterlässt, Dritten gegenüber zu behaupten, er hätte dieses Verfahren schon längst gewonnen, er sich unverzüglich eine Klage auf Unterlassung wegen dieser vorsätzlich falschen Äusserung einfangen wird.

Da war dann wirklich schweigen und nicht nur da, wo die Sonne niemals aufgeht.

© Markus Steidle, Deutschland 1982-2019 ©

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